Diese Meldung wurde am 04.09.2024 via api erstellt.
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Die Mittelinsel des Kreisverkehrs muss gemäß den Richtlinien eine optische Barriere aufweisen, um die gewünschte Geschwindigkeitsreduzierung zu erreichen und die Einfahrgeschwindigkeit zu reduzieren. Eine leicht ansteigende linsenförmige Hügelfläche mit üppigen Bewuchs verhindert die freie Durchsicht, erzwingt dadurch die Aufmerksamkeit der Autofahrer und vermindert so die Einfahrgeschwindigkeit. Eine freie Durchsicht würde durch das Licht der entgegenkommenden Fahrzeuge die Fortsetzung der Fahrbahn suggerieren, was gerade bei höheren Geschwindigkeiten (z.B. Landstraßen) das Risiko erhöht, auf die nicht erkannte Mittelinsel aufzufahren. Die Durchsicht kann dabei eben auch durch eine entsprechende Bepflanzung oder sonstige Gestaltung unterbrochen werden. Bei innerörtlichen Kreisverkehren kann grundsätzlich auf eine Aufhügelung der Kreisinsel verzichtet werden, in diesem Fall bietet es sich dann allerdings immer an durch andere vertikale Mittel (z. B. Skulptur oder Bepflanzung) die freie Durchsicht zu unterbrechen.
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